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Brandschutzvorschriften angepasst

Seit rund 10 Jahren gelten schweizweit die gleichen Brandschutzvorschriften. Diese Vorschriften sind nun von der Vereinigung der Kantonalen Feuerversicherungen überarbeitet und vom Interkantonalen Organ zum Abbau Technischer Handelshemmnisse für verbindlich erklärt worden. Am 1. Januar 2015 treten die revidierten Brandschutzvorschriften in Kraft.

Per 1. Januar 2015 treten die total revidierten Schweizerischen Brandschutzvorschriften (BSV 2015) in Kraft. Die bisherigen, gesamtschweizerisch verbindlichen Vorschriften (BSV 2003) wurden seit 2010 vollständig überarbeitet. Ziele der Revision waren die sorgfältige, wirtschaftliche Optimierung unter Beibehaltung des Sicherheitsniveaus bezüglich Personenschutz sowie die Anpassung an den Aktuellen Stand der Technik.

Wie bis anhin gelten die Brandschutzvorschriften für alle Bauten und Anlagen – vom Einfamilienhaus bis zum milliardenteuren Infrastrukturbau. Die Anforderungen unterscheiden sich aber je nach Nutzung und Gebäudegeometrie stark. Bestehende Bauten müssen bei Umbau und Sanierung verhältnismässig angepasst werden.

Die BSV 2015 richten sich an alle Eigentümer- und Nutzerschaften, aber auch an alle anderen Personen, die bei Planung, Bau, Betrieb oder Instandhaltung tätig sind.

Im Details sind die neuen Vorschriften abrufbar auf der Webseite der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen: http://www.praever.ch/de/bs/bsv2015/Seiten/default_bsv2015.aspx

Die neuen Vorschriften sind auch in gedruckter Form bei der Gebäudeversicherung Kanton Zürich erhältlich: http://www.gvz.ch/feuerpolizei/Brandschutzvorschriften/BSV2015Online/tabid/819/language/de-CH/Default.aspx