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Lüftungen – Wann was reinigen?

Lüftungsanlagen bieten Komfort, wenn man sich um sie kümmert. Doch wann soll man was bei einer Lüftung eigentlich reinigen?

Erst-Reinigung / Neubau-Reinigung

Bei einer neuen Lüftungsanlage ist eine erste Reinigung vor der Inbetriebnahme empfehlenswert. Und zwar die Reinigung der Lüftungsrohre (Zu- und Abluft) ohne Geräte. Grund: Während der Bauphase, wenn die Lüftungsrohre noch nicht verschlossen sind, können Baustaub und Baumaterialien etc. in die Rohre gelangen. (Auch nach Renovationen ist eine Reinigung sinnvoll.)

Geräte-Wartung

Alle zwei bis drei Jahre ist eine Reinigung der Geräte gemäss SWKI* zu empfehlen. Das gilt für Ventilatoren, Wärmetauscher etc. bis zu den Verteilern (ohne Zu- und Abluftrohre). Empfehlung: Die Zu- und Abluftrohre sollten auf Verschmutzungen kontrolliert werden. Bei einer Verschmutzung müssen die Zu- und Abluftrohre ebenfalls gereinigt werden. Sinnvoll sind Wartungsverträge. * SWKI = Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren

Kostenlose Lüftungskontrolle

Eine kostenlose Lüftungskontrolle lohnt sich nach fünf Jahren Betriebszeit. Kontrollen können bei namhaften Anbietern in der Regel jederzeit angefordert werden.

Noch keine Reinigung erfolgt

Ist nach mehrjähriger Betriebszeit noch keine Reinigung erfolgt – weder eine Erst-Reinigung noch eine Geräte-Wartung – empfiehlt sich eine Gesamtreinigung für alle Geräte (Ventilatoren, Wärmetauscher etc.) sowie alle Zu- und Abluftrohre inklusive Öffnungen resp. Abdeckgitter. Gleichzeitig lassen sich die Intervalle für künftige Reinigungen oder kostenlose Lüftungskontrollen planen.

Gesamtreinigung

Gemäss Empfehlungen des SWKI* sollte die Gesamtreinigung einer Lüftungsanlage allerspätestens nach 10-jähriger Betriebszeit erfolgen, und zwar für alle Geräte (Ventilatoren, Wärmetauscher etc.) sowie alle Zu- und Abluftrohre – inklusive Öffnungen resp. Abdeckgitter.

RohrMax AG, Telefon 0848 852 856, info@rohrmax.ch
www.rohrmax.ch