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Gesamtarbeitsvertrag Reinigungsbranche weiterhin allgemeinverbindlich

Die Sozialpartner der Reinigungsbranche haben sich für die Jahre 2016-2017 auf einen neuen GAV für die Deutschschweiz geeinigt. Damit setzen sie ihr bewährtes gemeinsames Bestreben zur Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen fort, berücksichtigen aber auch die angespannte Wirtschaftslage. Entsprechend bleiben die Mindestlöhne in der Reinigungsbranche für das Jahr 2016 auf dem Vorjahresniveau und steigen 2017 wieder leicht an um durchschnittlich 1.5%. Der Bundesrat hat am 17. November auch den neuen GAV 2016-2017 für allgemeinverbindlich erklärt und damit die Geltungsdauer der wesentlichen Bestimmungen für sämtliche Reinigungsunternehmen in der Deutschschweiz bestätigt.

Der neue GAV 2016-2017 gilt aufgrund der (erleichterten) AVE für rund 54‘000 Reinigungsangestellte und 1‘900 Betriebe in der Deutschschweiz. Die Vertragsparteien Allpura, Unia, Syna und VPOD haben nur marginale Anpassungen ihres Gesamtarbeitsvertrages vorgenommen. Diese betreffen unter anderem  die Arbeitszeiterfassung, Vergütungsanpassungen bei den Feiertagen sowie Anpassungen im formalen Aufbau des GAV.

Reinigungsbranche unter Druck

„Mit der Beibehaltung der Mindestlöhne für das Jahr 2016 tragen wir dem Umstand Rechnung, dass auch die Reinigungsbranche von den derzeitigen Unsicherheiten in der Schweizer Wirtschaft betroffen ist. So hat sich der anhaltende Preisdruck noch verschärft. Zudem fallen durch die Auslagerung von Produktionsstätten vermehrt Flächen für die Reinigung und den Unterhalt weg“, erklärt Jürg Brechbühl, Präsident der Paritätischen Kommission der Reinigungsbranche in der Deutschschweiz. Vizepräsidentin Rita Schiavi ergänzt: „Durch die Erneuerung des GAV für die Jahre 2016-2017 bleiben die sozialen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Reinigungsbranche auch in diesem anspruchsvollen Umfeld gesichert.“

Kontinuierliche Lohnerhöhung und Professionalisierung

Der bisherige Gesamtarbeitsvertrag (GAV) 2011-2015 hatte jährliche Lohnerhöhungen von durchschnittlich 2-2.5 Prozent vorgeschrieben. Für Unterhaltsreiniger ist seit dem Abschluss des ersten GAV 2004 der Reallohn um 25 Prozent, für Spezialreiniger um 12 Prozent gestiegen. 2016 bleiben die Löhne unverändert. So erhalten Unterhaltsreiniger der Kategorie I einen Brutto-Monatslohn von CHF 3‘648, jene der Kategorie II CHF 3‘687 und jene der Kategorie III CHF 3‘746. Ein Spezialreinigungsmitarbeitender wiederum verdient monatlich CHF 4‘022 (Kategorie I), bzw. CHF 4‘545 (Kategorie II) und CHF 5‘225 (Kategorie III). Alle Lohnangaben sind inklusive 13. Monatslohn.